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Unsere AGB´s:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CompuSys
Dipl.-Ing. Andreas Scholz, Aufsesstr. 33, 91052 Erlangen
1. Allgemeines
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche - auch künftige
- geschäftliche Beziehungen, insbesondere Lieferungen, Dienstleistungen
und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden. Abweichende
Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen
sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden
auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang
bei uns ausdrücklich widersprechen.
2. Auskünfte und Beratung
Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten
unserer Ware erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere
Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten; sie
begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Auftraggeber wird insbesondere
nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung
der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
3. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend und können bis zur Annahme durch
den Besteller von uns jederzeit widerrufen werden. Die in Prospekten,
Preislisten und Katalogen, Rundschreiben und Faxmailings und sonstigen
Drucksachen oder in den zum Angebot gehörigen Abbildungen, Beschreibungen,
technischen Daten, Maße und Gewichte, sowie Leistungsangaben und Angaben
in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind
unverbindlich. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und
Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen
von produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren
nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Kunden zumutbar
sind. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben
in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen
bleiben vorbehalten.
4. Auftragsbestätigung
Telefonisch erteilte Aufträge sind für den Kunden verbindlich. Für uns
tritt die Verbindlichkeit mit schriftlicher Auftragsbestätigung ein.
Zieht der Kunde den Auftrag nach dessen Erteilung zurück, so stellen
wir eine Provision von einem Drittel der Vertragssumme in Rechnung.
Die Auftragsbestätigung kann bei entsprechender Liefermöglichkeit auch
der Rechnung entsprechen. Beanstandungen der Auftragsbestätigung sind
innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt zulässig und haben schriftlich
zu erfolgen. Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen dem Vertragsschluß
und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende,
angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsschluß
und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Wochen
liegt.
5. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Versandort ohne Installation, Schulung
oder sonstige Nebenleistungen, wenn nicht besonders vereinbart; gegenüber
Kaufleuten zuzüglich der jeweils in der Bundesrepublik Deutschland gültigen
Mehrwertsteuer. Zusätzliche Kosten für Verpackung, Transport, Zoll,
Versicherung, etc. werden gesondert in Rechnung gestellt. Alle Preise
und Nebenkosten werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet.
6. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum
rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu leisten. Bei Nichteinhaltung
des 10-tägigen Zahlungsziels berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung
weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Hiervon unberührt bleibt das Recht
des Bestellers, niedrigere Zinsen zu zahlen, sofern er uns eine geringere
Belastung nachweist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens
behalten wir uns vor. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht
gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen
zulässig, die von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen
werden berechnet.
7. Lieferung und Versand
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Als Lieferzeit gilt der in unserer
Auftragsbestätigung schriftlich festgelegte Termin. Stellt der Besteller
die von ihm zu beschaffenden Unterlagen oder sonstige zu erbringende
Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung oder übermittelt er uns die
von ihm zu erbringenden Informationen nicht rechtzeitig, so verlängert
sich die Lieferzeit entsprechend um den Zeitraum, den wir benötigen,
um nach Erhalt dieser Informationen und/oder Unterlagen die Lieferung
und Leistung zu erbringen. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis
zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat oder wir
bis zu diesem Zeitpunkt die vereinbarte Leistung erbringen oder wir
die Liefergegenstände zur Auslieferung bereitgestellt und dem Besteller
die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Der Versand erfolgt nach unserer
freien Wahl in handelsüblicher Verpackung. Aufwendungen für erforderliche
Sonderverpackungen (z.B. Überseeverpackungen) gehen zu Lasten des Käufers.
Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung
des Käufers zu versichern. Frachtfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer
schriftlicher Vereinbarung. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers
diesem zugeschickt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit dessen Übergabe
an den Spediteur, Frachtführer oder Versandbeauftragten oder Abholer
auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn die Versendung nicht vom
Erfüllungsort erfolgt und/oder wenn wir die Frachtkosten tragen und/oder
wir den Versand und/oder Transport selbst durchführen. Ist die Ware
versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die der
Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige
der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Geraten wir aus Gründen,
die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung
im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug
nicht auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte. Setzt der
Käufer uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene
Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf
dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen, letzteres aber nur, wenn der Verzug
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle leichter Fahrlässigkeit
auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte. Kommt der
Käufer in Annahmeverzug, oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die
Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung
der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, zu dem dieser in
Annahmeverzug gerät.
8. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Vor dem Übergang
des Eigentums ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware
untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber
in voller Höhe an uns ab. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder
teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich
berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit,
so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können
in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten und/oder die Einzugsbefugnis
des Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt,
Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der
Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers
gegen die Warenempfänger einzuziehen. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte,
die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten
Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers
einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Während der
Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware
vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern.
Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen
diese Abtretung an.
9. Gewährleistung
Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen
zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt,
den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern.
Der Käufer ist bei 2 Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung
berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vetrages (Wandlung) zu verlangen. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung
sind davon abhängig, daß auch der nicht fachkundige Käufer offensichtliche
Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb
von sechs Monaten nach Lieferung anzeigt. Wird diese Mängelanzeigefrist
versäumt, so stehen dem Besteller uns gegenüber wegen diesem Mangel
keine Gewährleistungsansprüche zu, sofern wir diesen Mangel nicht arglistig
verschwiegen haben. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten
gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt. Der Käufer ist verpflichtet,
uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer
Wahl beim Käufer oder in unseren Räumen zu gestatten. Sofern der Käufer
uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit.
Bei Mängeln, die durch unsachgemäßer Behandlung oder Überbeanspruchung
durch den Besteller oder seiner Abnehmer entstanden sind, bestehen keine
Gewährleistungsansprüche.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für solche Ansprüche
des Käufers, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge und
Beratungen oder durch Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis-, und Beratungspflichten
entstanden sind. Soweit dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz in
Geld zusteht, wird dieser hiervon nicht berührt. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen
an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten
Gegenstände an dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen
gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns
zu verweisen. Hat der Besteller uns wegen Gewährleistungsansprüchen
in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, daß entweder kein Mangel
vorhanden ist, oder der geltendgemachte Mangel auf einem Umstand beruht,
der uns nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Besteller,
sofern er unsere Inanspruchnahme zu vertreten hat, uns alle hierdurch
entstandenen Kosten zu ersetzen. Handelt es sich bei den Liefergegenständen
um gebrauchte Gegenstände und werden diese auch als gerauchte Gegenstände
an den Besteller veräußert, so erfolgt die Lieferung unter Ausschluß
jeglicher Gewährleistungsansprüche.
Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen und Fälligkeit des Kaufpreisanspruches
nicht, es sein denn, Ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt
oder sei rechtskräftig festgestellt.
10. Software
Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger
beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Käufer erkennt
die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers
ausdrücklich an. Der Käufer, der die Bedingungen nicht anerkennen will,
hat die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich
zurückzugeben, oder die Software unverzüglich zu löschen, falls diese
durch unmittelbare Installation auf der Festplatte des Computers geliefert
wurde.
11. Schadenersatz
Im kaufmännischen Verkehr haften wir nur auf Ersatz des vorhersehbaren
Schadens, soweit dieser leicht fahrlässig verursacht wurde. Für die
Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir deren
Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der
Käufer sichergestellt hat, daß die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer
Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden
können. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Angestellten,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung
und Zahlung sowie Gerichtsstand Erlangen vereinbart, mit der Maßgabe,
daß wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung
des Käufers zu klagen. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland oder verlegt er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz
Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen
des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten im
Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht.
13. Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen
Bedingungen hiervon nicht berührt.
Erlangen, den 01.01.2006
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