CompuSys - It-Systems, Service & Solutions
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Compusys Austria



 


Unsere AGB´s:


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CompuSys
Dipl.-Ing. Andreas Scholz, Aufsesstr. 33, 91052 Erlangen

1. Allgemeines

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche - auch künftige - geschäftliche Beziehungen, insbesondere Lieferungen, Dienstleistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

2. Auskünfte und Beratung

Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten; sie begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Auftraggeber wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.

3. Angebote

Unsere Angebote sind stets freibleibend und können bis zur Annahme durch den Besteller von uns jederzeit widerrufen werden. Die in Prospekten, Preislisten und Katalogen, Rundschreiben und Faxmailings und sonstigen Drucksachen oder in den zum Angebot gehörigen Abbildungen, Beschreibungen, technischen Daten, Maße und Gewichte, sowie Leistungsangaben und Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind unverbindlich. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Kunden zumutbar sind. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.

4. Auftragsbestätigung

Telefonisch erteilte Aufträge sind für den Kunden verbindlich. Für uns tritt die Verbindlichkeit mit schriftlicher Auftragsbestätigung ein. Zieht der Kunde den Auftrag nach dessen Erteilung zurück, so stellen wir eine Provision von einem Drittel der Vertragssumme in Rechnung. Die Auftragsbestätigung kann bei entsprechender Liefermöglichkeit auch der Rechnung entsprechen. Beanstandungen der Auftragsbestätigung sind innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt zulässig und haben schriftlich zu erfolgen. Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen dem Vertragsschluß und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende, angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsschluß und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Wochen liegt.

5. Preise

Unsere Preise verstehen sich ab Versandort ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen, wenn nicht besonders vereinbart; gegenüber Kaufleuten zuzüglich der jeweils in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Kosten für Verpackung, Transport, Zoll, Versicherung, etc. werden gesondert in Rechnung gestellt. Alle Preise und Nebenkosten werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet.

6. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu leisten. Bei Nichteinhaltung des 10-tägigen Zahlungsziels berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Bestellers, niedrigere Zinsen zu zahlen, sofern er uns eine geringere Belastung nachweist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.

7. Lieferung und Versand

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Als Lieferzeit gilt der in unserer Auftragsbestätigung schriftlich festgelegte Termin. Stellt der Besteller die von ihm zu beschaffenden Unterlagen oder sonstige zu erbringende Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung oder übermittelt er uns die von ihm zu erbringenden Informationen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend um den Zeitraum, den wir benötigen, um nach Erhalt dieser Informationen und/oder Unterlagen die Lieferung und Leistung zu erbringen. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat oder wir bis zu diesem Zeitpunkt die vereinbarte Leistung erbringen oder wir die Liefergegenstände zur Auslieferung bereitgestellt und dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl in handelsüblicher Verpackung. Aufwendungen für erforderliche Sonderverpackungen (z.B. Überseeverpackungen) gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Frachtfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers diesem zugeschickt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit dessen Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Versandbeauftragten oder Abholer auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn die Versendung nicht vom Erfüllungsort erfolgt und/oder wenn wir die Frachtkosten tragen und/oder wir den Versand und/oder Transport selbst durchführen. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte. Setzt der Käufer uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, letzteres aber nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, zu dem dieser in Annahmeverzug gerät.

8. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Vor dem Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten und/oder die Einzugsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

9. Gewährleistung

Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei 2 Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vetrages (Wandlung) zu verlangen. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, daß auch der nicht fachkundige Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung anzeigt. Wird diese Mängelanzeigefrist versäumt, so stehen dem Besteller uns gegenüber wegen diesem Mangel keine Gewährleistungsansprüche zu, sofern wir diesen Mangel nicht arglistig verschwiegen haben. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder in unseren Räumen zu gestatten. Sofern der Käufer uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit. Bei Mängeln, die durch unsachgemäßer Behandlung oder Überbeanspruchung durch den Besteller oder seiner Abnehmer entstanden sind, bestehen keine Gewährleistungsansprüche.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge und Beratungen oder durch Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis-, und Beratungspflichten entstanden sind. Soweit dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz in Geld zusteht, wird dieser hiervon nicht berührt. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen. Hat der Besteller uns wegen Gewährleistungsansprüchen in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, daß entweder kein Mangel vorhanden ist, oder der geltendgemachte Mangel auf einem Umstand beruht, der uns nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Besteller, sofern er unsere Inanspruchnahme zu vertreten hat, uns alle hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen. Handelt es sich bei den Liefergegenständen um gebrauchte Gegenstände und werden diese auch als gerauchte Gegenstände an den Besteller veräußert, so erfolgt die Lieferung unter Ausschluß jeglicher Gewährleistungsansprüche.

Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen und Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sein denn, Ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.

10. Software

Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Käufer erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Der Käufer, der die Bedingungen nicht anerkennen will, hat die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich zurückzugeben, oder die Software unverzüglich zu löschen, falls diese durch unmittelbare Installation auf der Festplatte des Computers geliefert wurde.

11. Schadenersatz

Im kaufmännischen Verkehr haften wir nur auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens, soweit dieser leicht fahrlässig verursacht wurde. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, daß die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand Erlangen vereinbart, mit der Maßgabe, daß wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder

gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht.

13. Sonstige Vereinbarungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.

Erlangen, den 01.01.2006